Geschäfte machen in der Slowakei

Für ausländische Investoren gelten die gleichen Regeln wie für einheimische Bürger.

Um ein Unternehmen in der Slowakei zu gründen, müssen die Geschäftsführer einen Firmennamen angeben.

Gleichzeitig muss der Kunde ein Formular zur Gründung der Gesellschaft ausfüllen, in dem er Angaben zur Struktur, zum Grundkapital und zu den Tätigkeiten der Gesellschaft machen muss. Zu den zusätzlichen Informationen und Dokumenten, die für die Gründung der Gesellschaft zu verwenden sind, gehören: der Personalausweis und der Auszug aus der Gerichtsakte. Letzteres muss frei von anhängigen Strafanzeigen sein, eine wesentliche Voraussetzung für die Gründung der Gesellschaft. Da die oben genannten Unterlagen ein wesentliches Element für die Gründung der Gesellschaft sind, muss der Kunde sicherstellen, dass sie korrekt und vollständig sind.

Nach Abschluss der oben genannten Schritte werden die Unterlagen für die Eintragung in das Unternehmensregister eingereicht, und die Behörden stellen innerhalb von 12 Tagen die Geschäftslizenz aus.

Die Slowakei bietet die Möglichkeit, Ihr Unternehmen aus der Ferne zu registrieren. Die überwältigende Mehrheit der ausländischen Investoren entscheidet sich dafür, das Land nicht zu besuchen und ihre Befugnisse mittels einer Vollmacht an einen Vertreter zu übertragen. Mit diesem speziellen Dokument, das ordnungsgemäß beglaubigt ist, kann das Unternehmen in das Unternehmensregister eingetragen werden. Um eine Reise in die Slowakei zu vermeiden und Zeit zu sparen, können Sie die Dokumente auch in der slowakischen Botschaft unterzeichnen.

 

ANFORDERUNGEN FÜR DIE NIEDERLASSUNG VON GESELLSCHAFTEN IN DER SLOWAKEI

  • Jede Person mit EU-Staatsbürgerschaft kann Direktor oder Aktionär einer slowakischen Gesellschaft sein;
  • Der/die Direktor(en) der Gesellschaft muss/müssen den Auszug aus dem „sauberen“ Strafregister vorlegen;
  • Die Aktionäre einer in der Slowakei gegründeten Gesellschaft können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein;
  • Ein Unternehmen in der Slowakei muss einen lokalen eingetragenen Sitz haben (Sie können unsere Dienstleistungen des virtuellen Büros nutzen).

WELCHE VORTEILE BIETET DIE SLOWAKEI DEN UNTERNEHMEN?

  • Einzelunternehmen und KMU mit einem Umsatz von bis zu 49.790 Euro zahlen eine Steuer von 15 %. Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 49.790 € unterliegen einer Steuer von 21 %;
  • Der Mehrwertsteuersatz in der Slowakei beträgt 20%. Für medizinische und pharmazeutische Produkte sowie für Lebensmittel wie Obst und Gemüse gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 10 %;
  • 7% Dividendensteuer,
  • Die wichtigste Änderung ist zweifellos die Erhöhung der abzugsfähigen Ausgaben für Wissenschaft und Forschung, die bis zu 200 % der förderfähigen Ausgaben erreichen.

Wenn auch Sie über die notwendigen Voraussetzungen für die Gründung Ihres Unternehmens in der Slowakei verfügen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

 

ANFORDERUNGEN FÜR DEN KAUF EINES KONFEKTIONIERTEN UNTERNEHMENS IN DER SLOWAKEI

Der Kauf einer Konfektionsware ist die schnellste Lösung, wenn Sie es eilig haben und wichtige Verträge mit Geschäftspartnern unterzeichnen müssen,

Mit dem Ready-Made-Modus müssen Sie nicht auf den Abschluss des bürokratischen Verfahrens warten.

Die Anforderungen für den Kauf eines READY-MADE-Unternehmens in der Slowakei sind die gleichen, die für neu gegründete Unternehmen gelten.

 

Die wichtigsten Vorteile des Kaufs eines READY-MADE-Unternehmens:

  • das Unternehmen ist bereits im Handelsregister eingetragen;
  • das Unternehmen hat bereits eine MIAS-Nummer;
  • Sie müssen keine staatlichen Gebühren für die Gründung eines neuen Unternehmens entrichten.

 

VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ERWERB EINER SCHLÜSSELFERTIGEN GESELLSCHAFT IN DER SLOWAKEI

  • Jede Person, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Wohnsitz, kann Direktor oder Aktionär einer slowakischen Gesellschaft sein;
  • Der Direktor / die Direktoren der Gesellschaft muss / müssen den Auszug aus dem „sauberen“ Strafregister vorlegen.
  • Die Aktionäre einer in der Slowakei gegründeten Gesellschaft können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein;
  • Ein Unternehmen in der Slowakei muss einen lokalen eingetragenen Sitz haben (Sie können unsere Dienstleistungen des virtuellen Büros nutzen).

 

WELCHE VORTEILE BIETET DIE SLOWAKISCHE REPUBLIK?

  • Einzelunternehmen und KMU mit einem Einkommen von bis zu 49.790 € zahlen eine Steuer von 15 %. Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 49.790 € unterliegen einer Steuer von 21 %;
  • Der Mehrwertsteuersatz in der Slowakei beträgt 20%. Für medizinische und pharmazeutische Produkte sowie für Lebensmittel wie Obst und Gemüse gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 10 %;
  • 7% Dividendensteuer,
  • Wenn auch Sie die notwendigen Voraussetzungen für den Kauf eines READY-MADE Unternehmens in der Slowakei erfüllen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.